|
Geschrieben von: Robert Boczek
|
|
Donnerstag, den 22. Mai 2008 um 13:32 Uhr |
|
Im Schuljahr 1977/78 wurde an unserer Volksschule eine Tagesheimschule geschaffen.
Berufstätige Eltern erhielten damit die Möglichkeit, ihre Kinder auch am Nachmittag betreut zu wissen.
Die Teilnahme an der Tagesheimschule erfolgt im Unterschied zur Ganztagsschule freiwillig. Die Kinder verbringen nach dem Vormittagsunterricht den Nachmittag mit gelenkter Lernzeit und Hilfe bei den Hausaufgaben.
Zeiteinteilung:
Für die Betreuungszeit am Nachmittag wurden folgende Zeiten festgelegt:
| Beginn der Mittagsaufsicht |
11:30 Uhr |
| 1. Mittagessen |
12:15 Uhr |
| 2. Mittagessen |
13:10 Uhr |
| 1. Lernzeit |
12:45 - 13:35 Uhr |
| 2. Lernzeit |
13:40 - 14:30 Uhr |
| Beginn der Nachmittagsbetreuung |
14:30 Uhr |
| Ende der Nachmittagsbetreuung |
Mo - Do 17:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr
|
Die Eltern (Erziehungsberechtigten) entscheiden bei der Anmeldung, zu welcher Zeit ihr Kind entlassen werden darf.
Abweichungen von der festgelegten Entlassungszeit müssen schriftlich über das Mitteilungsheft gemeldet werden.
Abholzeiten:
Die Abholung der Kinder ist natürlich auch zwischen den festgelegten Entlassungszeiten möglich. In diesem Fall muss der Schüler/die Schülerin von einer bevollmächtigten Betreuungsperson abgeholt werden und bei den zuständigen Betreuerinnen abgemeldet werden.
Abmeldung vom Tagesheim:
Eine Abmeldung vom Tagesheim ist nur zum Beginn des 2. Semesters möglich und muss bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des 2. Semesters bei der Direktion schriftlich bekannt gegeben werden.
Verrechnung:
Der monatliche Betreuungsbeitrag ist ein Fixbetrag, der 10x (September - Juni), jeweils am Monatsanfang eingehoben wird. Feiertage und Ferienzeiten werden nicht gegengerechnet!
Kosten für das Mittagessen:
Das Mittagessen wird im Verein "Startbahn" täglich frisch gekocht und kostet derzeit € 3,10 pro Tag. Die Bestellung des Mittagessens erfolgt wöchentlich und ist nicht für das ganze Schuljahr bindend.
Die Anmeldung für das Mittagessen findet immer eine Woche im Voraus durch die Bezahlung des Essensgeldes statt.
|
|
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 08. Januar 2010 um 16:21 Uhr |