| Tagesheimregeln |
| Geschrieben von: Robert Boczek | |||
| Sonntag, den 26. April 2009 um 00:00 Uhr | |||
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Um einen reibungslosen und klaren Ablauf in der Tagesheimschule garantieren zu können, kamen die Leitung und das Betreuerteam der Tagesheimschule überein, einige wichtige Regeln schriftlich festzulegen.
Verlassen des Schulareals: Den Schülern und Schülerinnen ist das Verlassen des Schulareals während der festgelegten Tagesheimbetreuungszeiten strengstens untersagt. Haftung bei Schäden: Aus rechtlichen Gründen müssen wir darauf hinweisen, sollte es zu mutwilligen Beschädigungen an Gebäudeteilen der Schule, am Inventar oder an Lern- und Spielmaterialien durch die Schüler/Schülerinnen kommen, von den Eltern/den Erziehungsberechtigten Schadensersatz zu leisten ist.
Verhalten in der Tagesheimschule: In der Erziehung der uns anvertrauten Kindern legen wir besonders Wert auf eine enge Kooperation mit den Eltern / den Erziehungsberechtigten. Im Vordergrund unserer Arbeit stehen die kindgerechte Vermittlung von Regeln des sozialen Zusammenlebens und des rücksichtvollen Miteinanders, um den Kindern die nötigen Spielfreiräume ermöglichen zu können.
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 22. Juli 2010 um 09:56 Uhr |